Wer sein Haus, für das der Bauantrag vor dem 01.02.2002 gestellt wurde, von einem versierten Energieberater in Augenschein nehmen lässt und dann aus einer Energieschleuder ein KfW-Effizienzhaus 70 macht, der bekommt seit heute pro Wohneinheit bis zu 120.000 Euro als zinsverbilligtes Darlehen (bisher 100.000 Euro). Von der tatsächlich beanspruchten Darlehenssumme zahlt sich die KfW-Förderbank dann selbst 35 Prozent (bis zu 42.000 Euro) zurück (bisher 22,5 Prozent – bis zu 22.500 Euro): „Tilgungszuschuss“. Abzüglich des Energieberaterhonorars (er beantragt die Fördermittel und Zuschüsse) verbleiben dann 38.000 Euro, die man in die Sanierung stecken kann.
Alternativ kann jetzt nach jahrelangem Hin und Her mit einer energetischen Gebäudemodernisierung auch die eigene Steuerlast gesenkt werden. Die große Frage deshalb ebenfalls seit heute: Fördermittel und Zuschüsse in Anspruch nehmen oder Steuern sparen? Hierzu unbedingt den Steuerberater befragen.