Nein. Für Einzelmaßnahmen gilt: Erst die Förderzusage abwarten, dann die ausführenden Unternehmen beauftragen. Beantragung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Für Gesamtsanierungen zum Effizienzhaus gilt: Die Unternehmen können bereits nach der Antragstellung oder – bei der Kreditvariante – nach einem „dokumentierten Beratungsgespräch mit einem Finanzierungspartner der KfW“ beauftragt werden. Planungsleistungen können jedoch schon vor Antragsstellung in Auftrag gegeben werden. Antragstellung bei der KfW-Förderbank (Investitionszuschüsse direkt, Darlehen über die Hausbank).
Gut zu wissen: Die Entkernung eines Altbaus im Vorfeld einer Sanierung zählt bereits zum Vorhabenbeginn und zu den förderfähigen Kosten.