Im ersten Halbjahr 2021 lag die Wartezeit bei Einzelmaßnahmen – aufgrund der Umstellung der Zuständigkeiten zum 2.1.2021 – bei etwa 4 Monaten. Ob die Umstellung zum 1. Juli 2021 auf die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) auch bei Effizienzhäusern zu Verzögerungen führt, bleibt abzuwarten.
Positiv: Die Bestätigung zum Maßnahmenbeginn liegt innerhalb einer Stunde nach Antragstellung mit Registriernummer vor.